Allgemeine Geschäftsbedingungen (Rev. 5.9.2019)

 1.         Offerten und Buchungen

Offertanfragen können über unser Buchungsformular oder via E-Mail gestellt werden. Sie erhalten von uns ein entsprechendes schriftliches Angebot (per Mail) und wir reservieren ihren Wunschtermin provisorisch. Falls unser Angebot Ihren Vorstellungen entspricht, was uns natürlich freuen würde, können Sie uns dieses als Buchung bestätigen.

Ihre definitive Buchung bestätigen wir und schicken Ihnen im Vorfeld der gebuchten Tour auch unsere Rechnung. Die Buchung ist jetzt für beide Seiten verbindlich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir provisorische Reservationen nicht unbefristet lange aufrechterhalten können. Wir werden Sie aber kontaktieren, bevor wir die Reservation freigeben.

 

 2.         Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach der Durchführung der Bootstour. Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 30 Tage. Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, erfolgt eine Zahlungserinnerung (erste Mahnung) mit einer Zahlungsfrist von einer Woche. Ab der zweiten Mahnung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- pro Mahnung.

 

3.         Annullationen

Grundsätzlich fahren wir bei jedem Wetter. Es kann aber selten vorkommen, dass eine Tour aus Sicherheitsgründen aufgrund  von extremem Hochwasser (Treibholz ist dann gefährlich!) abgesagt werden muss. In solchen Fällen werden wir Ihnen, falls möglich, eine Alternativ-Route vorschlagen oder im ungünstigsten Fall die Tour ganz absagen. Daraus erwachsen Ihnen keine finanziellen Nachteile.

Annullieren Sie eine Tour, so bleibt das für Sie bis 2 Wochen vor der Tour auch ohne Kostenfolge. Bei Annullationen zwischen 2 Wochen  vor der Tour und dem Vortag, müssen wir Ihnen 50% des Tourpreises verrechnen. Bei Annullationen oder Nichterscheinen am Tourtag werden Ihnen die gesamten Tourkosten verrechnet.

Bei annullierten Caterings werden bereits eingekaufte oder zubereitete, nur kurze Zeit haltbare Lebensmittel vollumfänglich verrechnet.

Annullationskosten für Leistungen, die von Drittanbietern erbracht werden (z.Bsp. über uns gebuchte Bustransfers), werden in jedem Fall dem Kunden weiterverrechnet.

 

4.         Über- und Unterbuchungen

Unsere Boote sind von der kantonalen Schifffahrtskontrolle für maximal 10 Passagiere zugelassen. Sollten am Startplatz mehr als 10 Gäste pro Boot erscheinen, werden wir den überzähligen Personen die Mitfahrt entschädigungslos verweigern.

Um die schweren Schlauchboote sicher manövrieren zu können, braucht es erfahrungsgemäss mindestens 6 paddelnde Personen pro Boot. Erscheinen am Startplatz weniger als 6 Personen pro Boot, die aktiv mitpaddeln können, liegt es in unserem Ermessen, die Tour  aus Sicherheitsgründen kurzfristig ohne Kostenvergütung  zu annullieren bzw. um ein Boot zu reduzieren, wobei auch in diesem Fall nicht mehr als 10 Passagiere pro Boot auf den anderen Booten mitfahren dürfen.

 

5.         Alkohol, Rauchen

Auf unseren Booten gelten die gleichen Regeln wie auf der Strasse. Wer fährt trinkt nicht, wer trinkt fährt nicht. Entsprechend gilt während der Bootstour ein Alkoholverbot. Das dient Ihrer und unserer Sicherheit. „aargauerwasser“ behält sich vor, sollte eine Gruppe bereits alkoholisiert am Startplatz erscheinen, die Tour aus Sicherheitsgründen kurzfristig und unter Kostenfolge abzusagen.

Unsere Boote sind rauchfrei.

 

6.         Kinder

Ab 6 Jahren (2. Kindergarten) ist das Mitfahren auf dem Schlauchboot möglich, wir führen spezielle Kinder-Rettungswesten. Bis zum Alter von 12 Jahren müssen Kinder von einer erziehungsberech-tigten Person begleitet werden.

 

7.         Tiere

Tiere, insbesondere Hunde, können wir auf unseren Booten aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht auf die Mitfahrer nicht mitnehmen.

 

8.         Verantwortung

Verantwortlich für eine Tour ist der Tourleiter. Auf dem Boot trägt der Bootsführer die Verantwortung dafür, was auf dem Boot geschieht. Den Anweisungen des Tourleiters wie auch der Bootsführer ist strikte Folge zu leisten. Gefährden Passagiere den ordentlichen Bootsbetrieb, liegt es in der Kompetenz des Tourleiters eine Fahrt frühzeitig und unter Kostenfolge abzubrechen.

 

9.         Transfers

Der Transfer zum Startplatz bzw. vom Zielort ist Sache des Kunden.

Auf Wunsch  organisiert „aargauerwasser“ den Personentransfer mit Bus über einen Drittanbieter. Beachten Sie die Annullationskosten-Regelung für Leistungen von Drittanbietern (Punkt 3).

 

10.     Instruktion, Mithilfe

Zu Beginn der Fahrt werden die  Teilnehmenden über den Umgang mit der Rettungsweste, dem Paddel und dem Boot instruiert.

Alle Teilnehmenden gehören zur Mannschaft und sind angehalten beim Paddeln, beim Festmachen und beim Verladen der Boote mitzuhelfen.

 

11.     Unfälle, Versicherung

Obschon wir alles unternehmen um Unfälle zu verhindern, bleibt ein Restrisiko. Dieses können Sie selber durch Ihre Ausrüstung und ihr Verhalten beeinflussen. Helfen Sie uns mit, weiterhin unfallfrei zu bleiben. Eine Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer.

 

12.     Umweltschutz

Die Teilnehmer sind angehalten zur einmaligen Natur unserer Flusslandschaften Sorge zu tragen und keine Abfälle oder andere naturfremde Gegenstände über Bord zu werfen.

 

13.     Datenschutz

Die erfassten Kundendaten werden ausschliesslich zur internen Auftragsabwicklung und für eigene Kundeninformationen  verwendet.

 

 

 

Untersiggenthal den 5.9.2019